Nützliche Informationen

Honorare: Allgemeine Beratungsleistungen rechnen wir üblicherweise nach Stundensätzen und Vertretungen vor Gericht nach dem RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) ab. Von Fall zu Fall (insbesondere bei Liegenschaftstransaktionen oder bei Schuldnervertretungen) kann ein Pauschalhonorar (etwa als Prozentsatz der Transaktionssumme) vereinbart werden. Dazu kommen jeweils Barauslagen und Umsatzsteuer.

Nähere Informationen über Rechtsanwaltshonorare finden Sie in der Broschüre der Rechtsanwaltskammer Wien „Mein Recht ist kostbar“.

Die von der Rechtsanwaltskammer Wien empfohlenen „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Rechtsanwälte“ finden Sie hier.

Uns erteilte Treuhandaufträge (etwa bei Liegenschaftstransaktionen) sind in der Regel nach dem „elektronischen Anwaltlichen Treuhandbuch“ (eATHB) der Rechtsanwaltskammer Wien abzuwickeln. Nähere Informationen darüber finden Sie hier.

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.